Sind Ihre individuellen Risiken mit Ihrer aktuellen Versicherung ausreichend abgedeckt? Wir betrachten die entscheidenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Cyberversicherung und D&O-Versicherung.
Die Ereignisse, die den Versicherungsschutz jeweils auslösen, zeigen, dass es sich bei der D&O- und der Cyberversicherung um zwei recht unterschiedliche Absicherung handelt:
Während ein D&O-Versicherung für den Fall ausgelegt ist, in dem Organe oder leitenden Angestellten eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird, deckt die Cyberversicherung Schäden durch den Angriff auf das IT-System oder eine Datenpanne. Zum Beispiel, wenn eines dieser drei Kriterien erfüllt ist:
Netzwerksicherheitsverletzung
Datenschutzverstoß
Datenvertraulichkeitsverletzung
Wenn Führungskräfte Ihr Unternehmen nicht ausreichend vor Cyber-Risiken geschützt haben und es so zu einem großen Schaden durch eine Netzwerksicherheitsverletzung im eigenen Unternehmen kommt, kann aus dem Cyber-Schaden auch zusätzlich ein D&O-Haftungsschaden werden. Immer mehr D&O Versicherer achten daher neben einer guten Compliance und Governance auch auf eine gewisse Cyber-Hygiene, die zum Beispiel durch ein Abschluss einer ordentlichen Cyberversicherung nachgewiesen werden kann. D&O und Cyber ersetzen sich also nicht, sondern gehen Hand in Hand. Um zu erkennen, ob bereits eine ausreichende Deckung gegen potenzielle Risiken besteht, lohnt es sich diese Faktoren genau zu betrachten:
D&O-Versicherung | Cyberversicherung |
Schaden ausgelöst durch vorgeworfene Pflichtverletzung von Organen oder leitende Angestellten | Schaden durch Cyber- oder Datenschutzvorfall |
Deckt das private finanzielle Risiko der versicherten Person | Deckt den Schaden am Unternehmen oder dritten beeinträchtigten Parteien |
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