Sind Ihre individuellen Risiken mit Ihrer aktuellen Versicherung ausreichend abgedeckt? Wir betrachten die entscheidenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Cyberversicherung und Vertrauensschadenversicherung.
Die Ereignisse, die den Versicherungsschutz jeweils auslösen, zeigen, dass es sich bei der Vertrauensschaden- und der Cyberversicherung um zwei recht unterschiedliche Absicherung handelt.
Während ein Vertrauensschaden als „eine vorsätzlich unerlaubte Handlung durch eine Vertrauensperson oder durch einen Dritten“ definiert ist, liegt aus versicherungstechnischer Sicht ein Cyberschaden vor, wenn eines dieser drei Kriterien erfüllt ist:
Netzwerksicherheitsverletzung
Datenschutzverstoß
Datenvertraulichkeitsverletzung
Da vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen oder Dritten auch durch digitale Mittel oder im Cyberraum vorgenommen werden, gibt es Überschneidungen, sodass genau hingeschaut werden sollte, wie das Unternehmen aktuell versichert ist. Abzuwägen ist, ob individuell mögliche Szenarien in der aktuellen Versicherung ausreichend abdeckt sind:
Cyberversicherung | Vertrauensschadenversicherung |
Cyber-Spionage | Wirtschaftsspionage |
Veruntreuung (nicht abgedeckt ist die Veruntreuung durch Repräsentanten) | Veruntreuung durch Vertrauensperson |
Betriebsunterbrechung nach Netzwerksicherheitsverletzung (meist vorbehaltlich einer Wartezeit)
| Betriebsunterbrechung (hier treten stark abweichenden Regelungen auf, z.B.: 3 Tage Wartezeit, nur entgangener Gewinn, mindestens 25% Ausfall)
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IT-Forensik | Schadensermittlungskosten |
PR-Kosten um Reputationsschäden zu verringern
| PR-Kosten um Reputationsschäden zu verringern |
Individuell vereinbarte Vertragsstrafen
| Vertragsstrafen wenn rechtlich dazu verpflichtet
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Neben den klassischen Leistungen unterscheiden sich die Versicherungen auch bei anderen Eigenschaften: Während eine Vertrauensschadenversicherung sich durch eine recht liberale Annahmepolitik auch in Bezug auf große Versicherungssummen bei hohen Risiken auszeichnet, glänzt die Cyberversicherung mit Vorrangigkeit und eigenen Dienstleistern beim Notfallservice und der IT-Forensik. Vorrangigkeit heißt in diesem Fall, dass die Cyberversicherung vor anderen Versicherungen, die ggfs. bestehen und eine Leistungsüberschneidung haben, zur Deckung verpflichtet ist. Der Vorteil eigener Dienstleister besteht darin, dass Versicherte sich nicht selbst um Unterstützung kümmern müssen, sondern auf die Infrastruktur des Versicherers verlassen können, sodass Hilfe im Notfall schnell gesichert ist.
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