Amazon hat die die Anforderungen für seine Händler verschärft. Ende Juli 2024 informierte der Online-Marktplatz seine Verkäufer darüber, dass sie eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Diese Vorgabe gilt für alle Händler, die in drei aufeinanderfolgenden Monaten einen Umsatz von mindestens 5.000 Euro erreichen. Um weiterhin auf Amazon verkaufen zu können, müssen die Händler bis spätestens Ende August 2024 eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Wer noch keine aktive Betriebshaftpflichtversicherung hat, riskiert Abmahnungen, Strafzahlungen oder im schlimmsten Fall sogar den dauerhaften Ausschluss vom Amazon Marketplace. Schnelles Handeln ist also angesagt, um weiterhin alle Vorgaben von Amazon zu erfüllen und sich und sein Unternehmen vor Risiken wirksam zu schützen.
Mit der Verpflichtung seiner Händler zu einer Berufshaftpflicht will Amazon sowohl sich selbst als auch seine Händler vor Haftungsansprüchen schützen. Im Mittelpunkt steht aber wohl das Ziel von Amazon, nicht für seine Händler in Haftung genommen werden zu können. Die Betriebshaftpflichtversicherung soll bei fehlerhaften Produkten, die in der EU oder Großbritannien verkauft werden, Sach- oder Personenschäden abdecken.
Im Schadensfall prüft der Versicherer zunächst, ob die Ansprüche gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dem nicht so, sichert Sie die Versicherung auch gegen die Kosten ab, die bei der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Ansprüche entstehen (passiver Rechtsschutz). Im Falle berechtigter Forderungen sind unter anderem die folgenden Schäden in der Regel gedeckt:
Während Amazon-Händler in den USA über den konzerneigenen Versicherungsmarktplatz von Amazon schnell und einfach eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen können, müssen sich Händler in Deutschland eigenständig um ihren Versicherungsschutz kümmern. Dabei gilt es folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: