Sie wollen Ihr Unternehmen gegen Cyber-Gefahren schützen und wünschen eine kostenlose Beratung?
Cyber-Angriffe ziehen verschiedene Kosten nach sich, die ein Unternehmen finanziell stark belasten können. Um zu verhindern, dass die finanziellen Auswirkungen eines Cyber-Sicherheitsvorfalls existenzbedrohend werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Cyberversicherung.
Welche Schäden deckt eine Cyberversicherung ab? Was zahlt eine solche Versicherung? Welche Leistungen sind außer Schadensersatzzahlungen noch in einer Cyberversicherung enthalten? Dieser Artikel bietet einen vollständigen Überblick über den Leistungsumfang von Cyberversicherungen.
Der Leistungsumfang einer Cyberversicherung kann je nach Anbieter und Vertrag stark variieren. Nicht jede Cyberversicherung deckt alle möglichen Risiken ab. Es ist wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Eine Cyberversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch digitale Bedrohungen wie Hackerangriffe, Cyber-Betrug oder sonstige Arten von Cyber-Angriffen entstehen. Dazu gehören zum Beispiel:
Weitere Bereiche, die durch eine Cyberversicherung versichert werden können und sollten, sind Datenschutzverletzungen, Systemausfälle aufgrund eines Defekts oder Bedienfehler.
Eine Cyberversicherung für Unternehmen kann eine Vielzahl von Schäden und Kosten abdecken, die durch Cyber-Vorfälle entstehen. Die genauen Leistungen variieren je nach Versicherungspolice, aber in der Regel umfasst eine Cyberversicherung die folgenden Bereiche.
Die Absicherung von Eigenschäden ist ein zentraler Bestandteil einer Cyberversicherung. Cyber-Angriffe und sonstige IT-Vorfälle können hohe Kosten verursachen, die die Existenz eines Unternehmens bedrohen können. Hier ist ein Überblick, was im Kontext einer Cyber-Attacke zu den Eigenschäden zählt und entsprechend von der Cyberversicherung abgedeckt sein sollte.
Kosten für IT-Forensik:
Im Rahmen der technischen Reaktion auf Cyber-Angriffe wird der Vorfall eingehend von IT-Sicherheitsexperten untersucht, um den Angriffsvektor zu identifizieren und den Ablauf des Angriffs zu rekonstruieren. Die hierdurch entstehenden Kosten sollten vom Versicherungsschutz abgedeckt sein. Manche Versicherer leisten auch Unterstützung bzw. übernehmen die Kosten für eine Analyse und Beratung hinsichtlich möglicher Sicherheitsverbesserungen durch externe Dienstleister.
Wiederherstellungskosten für Daten und Systeme:
Je nach Schwere und Ausmaß der Cyber-Attacke sind nach der initialen Eindämmung des Angriffs unter Umständen umfangreiche Wiederherstellungsmaßnahmen notwendig, um die IT-Systeme wieder aufzubauen und verlorengegangene, beschädigte oder verschlüsselte Daten wiederherzustellen. Dazu können Ausgaben für IT-Experten und Wiederherstellungssoftware gehören. Je nach Police kann auch der Ersatz von Hardware abgedeckt werden.
Kosten durch Betriebsunterbrechung:
Nicht selten legen Cyber-Angriffe kritische Anwendungen oder sogar die gesamte IT-Infrastruktur eines Unternehmens lahm. Bis ein stabiler Notbetrieb aufgebaut ist, kommt es häufig zu Betriebsunterbrechungen und damit zu Umsatzeinbußen und vielleicht sogar zu zusätzlichen Betriebskosten, die entstehen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten oder schnell wiederherzustellen, z. B. durch den Einsatz von Notfall-IT-Dienstleistungen. Betriebsunterbrechungskosten infolge eines Cyber-Vorfalls können durch eine Cyberversicherung abgedeckt werden.
Rechtsberatung und Bußgelder:
Die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt zur Klärung von Meldepflichten und sonstigen Pflichten zur Bewältigung von Datenschutzvorfällen werden in der Regel von einer Cyberversicherung abgedeckt. Sofern rechtlich zulässig, kann auch die Erstattung von Bußgeldern im Versicherungsschutz enthalten sein.
Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Attacken:
Je nach Police können auch die Kosten für Lösegeldzahlungen abgedeckt werden, die im Rahmen von Erpressungsversuchen mittels Ransomware gefordert werden. Hierunter fallen gegebenenfalls auch Verhandlungs- und Transaktionskosten für die Lösegeldzahlung.
Schäden durch Cyber-Diebstahl und Cyber-Betrug:
Die Absicherung von Cyber-Diebstahl und Cyber-Betrug wird je nach Versicherer als optionaler Zusatzbaustein angeboten. Darunter fallen finanzielle Schäden, die durch Betrugsmaschen wie CEO-Fraud oder durch den Verlust von Vermögenswerten durch virtuellen Diebstahl entstehen.
Die Auswirkungen von Cyber-Angriffen und Datenpannen beschränken sich in der Regel nicht auf das betroffene Unternehmen, sondern erstrecken sich häufig auch auf dritte Parteien wie Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeitende, die in der Folge Schadensersatzansprüche gegen das versicherte Unternehmen geltend machen können. Cyberversicherungen umfassen deswegen auch eine Haftpflichtkomponente, die typischerweise die folgenden Leistungen abdeckt:
Begleichung von Schadensersatzansprüchen:
Nicht selten werden im Zuge eines Cyber-Angriffs sensible Daten (z. B. Name, Adresse oder Bankdaten) von Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitenden kompromittiert, was zu Schadensersatzklagen führen kann. In solchen Fällen übernimmt die Cyberversicherung die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche.
Abwehr von unberechtigten Ansprüchen:
Eine Cyberversicherung bietet nicht nur Schutz gegen Haftungsrisiken durch die Übernahme von Schadenersatzansprüchen, sondern auch durch das Abwehren von unberechtigten Ansprüchen. Dazu prüft die Versicherung, ob das Unternehmen haftpflichtig ist und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Übernahme von Verteidigungskosten:
Hierunter fallen Rechtskosten, die für rechtliche Beratung und Verteidigung anfallen, wenn das Unternehmen aufgrund einer Datenschutzverletzung oder anderweitigen Drittschäden, die im Zusammenhang mit einem Cyber-Vorfall entstanden sind, rechtlich belangt wird. Dazu zählen Anwaltskosten, Gerichtskosten und andere Ausgaben im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.
Sonstige finanzielle Forderungen von Dritten:
Eine Cyberversicherung deckt in der Regel verschiedene Arten von Drittschäden ab, die nicht auf Datenschutzverletzungen beschränkt sind. Werden Geschäftspartner durch die Kompromittierung ihrer Daten beispielsweise ebenfalls Opfer eines Cyber-Erpressungsversuchs oder kommt es über das versicherte Unternehmen zur Weitergabe von Schadsoftware, greift auch hier die Cyberversicherung. Je nach Versicherer sind bestimmte Haftpflichtfälle unter Umständen jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wie zum Beispiel Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder Ansprüche aufgrund von Urheber- und Markenrechtsverletzungen.
Zur Reaktion auf Cyber-Vorfälle gehören ein koordiniertes Krisenmanagement und eine effektive Kommunikationsstrategie, um mögliche Reputationsschäden einzudämmen. Auch hier sollte eine Cyberversicherung Unternehmen finanziell absichern und organisatorische Unterstützung leisten. Hier ist ein Überblick der typischen Leistungen einer Cyberversicherung im Bereich der Incident Response:
Soforthilfe bei Cyber-Vorfällen:
Zu den Kernbestandteilen einer Cyberversicherung gehören Assistance-Leistungen wie das Bereitstellen eines Krisenplans sowie eine 24-Stunden-Notfallhotline. Über die Krisenhotline bieten Versicherer in der Regel direkten Zugang zu Incident-Response-Dienstleistern, die im Notfall sofort die wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung des Angriffs einleiten.
Kostenübernahme für Krisenmanagement:
Die organisatorischen Aspekte der Incident Response sind für die erfolgreiche Bewältigung eines Cyber-Angriffs genauso wichtig wie die technischen Reaktionsmaßnahmen. Eine Cyberversicherung deckt die Kosten für das Aufstellen eines Krisenstabs und das Hinzuziehen qualifizierter Dienstleister zur Bewältigung und Analyse des Vorfalls.
Kosten für die Benachrichtigung von Betroffenen:
Wenn personenbezogene Daten gestohlen wurden, müssen die betroffenen Personen informiert werden. Je nach Anzahl der betroffenen Personen und Schadensausmaß können hier erhebliche Kosten entstehen, die vom Versicherungsschutz abgedeckt sein sollten.
Kostenübernahme und Unterstützung bei PR-Maßnahmen:
Eine Cyberversicherung sollte nach einem Cyber-Vorfall Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit leisten, um den Reputationsschaden für die Organisation zu minimieren und das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner wiederherzustellen, und in diesem Kontext anfallende Kosten übernehmen.
Viele Cyberversicherungen beinhalten nicht nur die Abdeckung von finanziellen Schäden, sondern bieten darüber hinaus auch hilfreiche Präventions- und Beratungsangebote für Unternehmen an. Hier sind einige Beispiele für mögliche Zusatzleistungen.
Mitarbeiterschulungen:
Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden ist für Unternehmen essenziell, um sich effektiv gegen Cyber-Angriffe zu schützen. Je nach Versicherer sind auch passende Mitarbeiterschulungen zu Themen wie Social Engineering im Leistungsumfang mit eingeschlossen.
Sicherheitsaudits:
Einige Versicherungen führen im Rahmen ihrer Risikoprüfung vor dem Abschluss einer Cyberversicherung sogenannte Schwachstellen-Scans durch, um bestehende Sicherheitslücken zu identifizieren und die Wahrscheinlichkeit von Angriffen zu verringern. Diese Audits werden teils kostenfrei zur Verfügung gestellt und zeigen Unternehmen auf, wo potenzielle Schwachstellen bestehen und wie diese geschlossen werden können.
Beratungsdienste:
Daneben bieten verschiedene Versicherer auch eine professionelle Beratung durch IT-Experten an, die zum Ziel hat, Sicherheitslücken zu identifizieren und proaktive Sicherheitsmaßnahmen zu etablieren, um diese zu schließen.
Eine Cyberversicherung kombiniert verschiedene Leistungen, die notwendig sind, um die Folgen einer Cyber-Attacke abzusichern. Dazu gehören zum Beispiel eine klassische Haftpflichtkomponente für Datenschutzverletzungen, die Vermittlung technischer und organisatorischer Unterstützung zur Bewältigung von Cyber-Angriffen sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten und die finanzielle Absicherung von Betriebsunterbrechungen.
Der Umfang der abgedeckten Leistungen kann je nach Versicherer und gewähltem Versicherungspaket stark variieren. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, den Versicherungsschutz auf ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken abzustimmen und bei Bedarf gezielt Anpassungen vorzunehmen. Bei Unklarheiten oder komplexen Versicherungsanforderungen sollten Organisationen die Dienste eines Spezialmaklers in Anspruch nehmen, um sich beraten und ein passendes Angebot erstellen zu lassen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht als Beratung zu verstehen. Die CyberDirekt GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie aufgrund der in diesem Artikel enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.