Deckungsklage-Rechtschutz

Die Rechtschutzabsicherung der KS/AUXILIA und CyberDirekt für Deckungsklagen speziell gegen Cyberversicherungen

 

Was ist Deckungsklage-Rechtschutz?

Der Deckungsklage-Rechtschutz hilft Ihnen für den Fall, dass Ihre bestehende Cyber-Vesicherung die Kostendeckung in einem Schadenfalls verweigert. Mit dem Deckungsklage-Rechtschutz der KS/AUXILIA können Sie Ihren Schutz durch die Cyber-Versicherung bedenkenlos gerichtlich einfordern. Sie brauchen sich finanziell keine Gedanken über die Kosten machen. 


Also Unterstützung bei:

 

Feststellungsklagen
Unterstützung dabei, die Absicherungspflicht der Cyberversicherung in einem bestimmten Fall festzustellen. Es sind also noch keine Kosten angefallen, der Versicherer gibt aber zu erkennen nicht leisten zu wollen.
Leistungsklagen
Unterstützung dabei, gerichtlich durchzusetzen, dass die angefallenen Kosten des betreffenden Versicherungsfall von Ihrer Cyberversicherung übernommen werden, wenn diese den Fall unberechtigt ablehnt.

 

Warum kann das notwendig sein? 


Auch bei Cyber-Versicherern kommen in Einzelfällen Deckungsstreitigkeiten vor. 
Vor allem die Obliegenheiten und die komplizierte Berechnung des Betriebsunterbrechungsschadens haben Potenzial für eine gegenteilige Meinung.

Niemand kann vorhersagen, ob und wo solche Einzelfälle zustande kommen. Daher haben wir gemeinsam mit der KS/AUXILIA, einem unabhängigen Rechtsschutz-Versicherer, eine einfache Lösung geschaffen, um im Streitfall Chancengleichheit herzustellen:

Der Deckungsklage-Rechtsschutz der KS/AUXILIA und CyberDirekt übernimmt Ihre Kosten für den Rechtsstreit. Er übernimmt vor allem auch die Kosten für ein gerichtlich bestelltes unabhängiges Gutachten, das Klarheit in der Frage der Leistungshöhe schafft.

Antrag jetzt herunterladen

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Sichern Sie sich Ihre Chancengleichheit im Ernstfall:
Einfach Antrag herunterladen und ausgefüllt an kundenservice@cyberdirekt.de senden.

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