Niemand ist davor gefeit aufgrund eigner Fehler und Irrtümer von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, gerade im beruflichen Kontext. Ein Versäumnis in der Planung des Bauprojekts für eine Kundin; Eine unzureichende Beratung im Falle eines Mandanten; ein Behandlungsfehler, der einen Einkommensausfall für die Patientin darstellt; all das ist schnell passiert und sind nur einige Beispiele. Herkömmliche Privathaftpflichtversicherungen schließen Beratungsverschulden, im beruflichen Kontext, grundsätzlich aus.
Wenn Dritte Schäden im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit geltend machen, können die Forderungen schnell juristisch komplex und finanziell existenzbedrohend werden. Für genau diesen Fall gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt Versicherungsnehmer:innen davor, für Fehler oder Versäumnisses bei der Ausführung der beruflichen Tätigkeit mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen und unterstützt bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Damit erfüllt Sie auch den Zweck eines passiven Rechtsschutzes.
Grundsätzlich macht eine solche Versicherung für alle Berufsgruppen Sinn, dennoch gibt es Berufsgruppen mit einem erhöhten Haftungsrisiko. Diese nämlich durch Ihr Tätigkeitsfeld einem höherem Risiko unterliegen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden anzurichten.
Dazu zählen besonders Architekten, Ingenieure, Rechtsbeistände, und Ärzte, für diese Art der Versicherung daher teilweise sogar verpflichtend ist.
Im Schadensfall prüft der Versicherer zunächst, ob die Ansprüche gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dem nicht so, sichert Sie die Versicherung auch gegen die Kosten ab, die bei der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Ansprüche entstehen (passiver Rechtsschutz). Im Falle berechtigter Forderungen sind unter anderem die folgenden Schäden in der Regel gedeckt: